Impressum

Ostfilm GmbH

Filmproduktion:
Ostfilm GmbH
Am Heumarkt 7/7/92, 1030 Wien

Geschäftsführer:
Barbara Lupač und Alexander Millecker

Firmenbuchnummer:
487821i, Firmengericht: Handelsgericht Wien

UID: ATU

Zuständige Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirks

Kammer: Wirtschaftskammer Österreich

Unternehmensgegenstand: Filmproduktion einschließlich der Herstellung von Multimediaproduktionen auf Trägermaterial jeglicher Art

Verleihungsstaat: Österreich

Anwendbares Recht: Gewerbeordnung, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

General terms and conditions of business

  1. Geltung, Vertragsabschluss
    1. Die Ostfilm GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    2. Abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
    3. Im Falle von Widersprüchen zwischen Auftrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Auftrages vor.
    4. Werden die AGB nicht ausschließlich begünstigend geändert, wird die Ostfilm GmbH ihre Kunden darüber mindestens einen Monat vorher schriftlich informieren. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn diesen nicht bis zum Beginn ihrer Geltung schriftlich widersprochen wird. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner ausdrücklich hingewiesen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine, ihrem Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.
  2. Social Media
    1. Die Ostfilm GmbH wird bei der Herstellung ihrer Werke keinerlei Rücksicht auf Nutzungsbedingungen von Social-Media-Plattformen nehmen. Die Ostfilm GmbH übernimmt daher keine Haftung und keine Verantwortung dafür, dass die von ihr erstellten Werke auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden können.
  3. Konzept- und Ideenschutz
    1. Werden auf Einladung des Auftraggebers bereits vor Abschluss des Hauptvertrages Konzepte erstellt, gilt die folgende Regelung: Bereits durch Einladung und die Annahme durch die Ostfilm GmbH treten die Parteien in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). In Bezug auf diesen Vertrag gelten die AGB der Ostfilm GmbH.
    2. Bereits mit der Erstellung eines Konzeptes erbringt die Ostfilm GmbH kostenintensive Vorleistungen. Das Konzept untersteht in allen Teilen, soweit dieses Werkhöhe erreicht, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Ostfilm GmbH ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
    3. Der Auftraggeber hat es zu unterlassen, die von der Ostfilm GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb eines Vertragsverhältnisses mit der Ostfilm GmbH wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen oder diese zu nutzen oder nutzen zu lassen.
    4. Sind dem Auftraggeber die präsentierten Ideen bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen, unter Vorlage von Beweismitteln, welche eine zeitliche Zuordnung zulassen, bekannt zu geben. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass die seitens der Ostfilm präsentierte Idee neu ist. Wird diese Idee in weiterer Folge verwendet, ist von einer Verdienstlichkeit der Ostfilm GmbH auszugehen.
    5. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Ostfilm GmbH zurückzustellen.
  4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Ostfilm GmbH. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens kommt der Ostfilm GmbH Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung des Auftrages zu.
    2. Alle Leistungen der Ostfilm GmbH (Konzepte, Treatments, Drehbücher, Rohschnitt und dgl.) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von diesem in der vereinbarten Zeit, mangels Vereinbarung binnen 3 Werktagen ab Zugang beim Kunden freizugeben. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zeitgerecht alle Informationen und Unterlagen zur Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Aufwendungen, die infolge unrichtiger oder unvollständiger Informationen oder nachträglich geänderten Angaben entstehen, sind vom Auftraggeber gesondert zu ersetzen.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Videomaterial, Fotos, Grafiken, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eigesetzt werden können. Die Ostfilm GmbH haftet im Innenverhältnis nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird die Ostfilm GmbH von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Ostfilm GmbH vollständig schad- und klaglos.
  5. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
    1. Die Ostfilm GmbH ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder Leistungen zu substituieren. Bei der Auswahl dieses Dritten wird die Ostfilm GmbH auf die erforderliche fachliche Qualifikation des Dritten achten.
  6. Termine
    1. Verbindliche Terminzusagen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
    2. Verzögert sich die Leistung/Lieferung durch die Ostfilm GmbH aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat (Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend dieses Zeitraumes. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Monaten sind der Auftraggeber und die Ostfilm GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Vorzeitige Auflösung
    1. Die Ostfilm GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
      1. die Ausführung der Leistung aus Gründen unmöglich wird, welche der Auftraggeber zu vertreten hat oder die Ausführung trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
      2. der Auftraggeber, trotz schriftlicher Abmahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung, fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
      3. ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen vorliegt.
  8. Honorar
    1. Mangels anderer Vereinbarungen entsteht der Honoraranspruch der Ostfilm GmbH mit Erbringung jeder Einzelleistung. Zur Deckung von Aufwendungen können Vorschüsse eingefordert werden.
    2. Kostenvoranschläge und -schätzungen der Ostfilm GmbH sind unverbindlich.
    3. Die Ostfilm GmbH ist berechtigt Zwischenabrechnungen oder Vorauszahlungsrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen, wenn der Auftragswert EUR 10.000,00 übersteigt.
    4. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Ostfilm GmbH für erbrachte Leistungen und die Überlassung von Nutzungsrechten Anspruch auf ein marktübliches Honorar.
    5. Ausgewiesene Beträge verstehen sich als solche ohne Umsatzsteuer. Barauslagen und Mehrleistungen, die über jene des Angebots hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
    6. Bei einseitiger Änderung oder Abbruch der in Auftrag gegebenen Leistungen durch den Auftraggeber ist die Ostfilm GmbH berechtigt das gesamte vereinbarte Honorar zuzüglich aller sonstigen anfallenden Kosten zu verrechnen. Hinsichtlich allfälliger Ersatzansprüche Dritter ist die Ostfilm GmbH schad- und klaglos zu halten.
  9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    1. Honorare, Bauauslagen und sonstige Aufwandsentschädigungen sind binnen zwei Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    2. Sämtliche von der Ostfilm GmbH gelieferten Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller in Rechnung gestellten Kosten im Eigentum der Ostfilm GmbH.
    3. Der Auftraggeber erwirbt durch Honorarzahlung das Recht zur Nutzung und Verwertung zu den vereinbarten Zwecken.
    4. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmensbezogenen Geschäfte. Mahn- und Inkassospesen sind vom säumigen Auftraggeber zu ersetzen. Mahnschreiben werden mit je € 20,00 verrechnet.
    5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Ostfilm GmbH sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen (Terminverlust).
    6. Die Ostfilm GmbH ist nicht verpflichtet, vor Begleichung des aushaftenden Betrages weitere Leistungen zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
    7. Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungsrecht zu, ausgenommen sind Forderungen, die von der Ostfilm GmbH anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
  10. Urheberrecht
    1. Nutzungen vor vollständiger Zahlung beruhen lediglich auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Nutzungsrechte werden nur für das Gebiet der Republik Österreich erworben.
    2. Änderungen/Bearbeitungen der Werke der Ostfilm GmbH durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ostfilm GmbH und ggf. des Urhebers zulässig. Für zusätzliche Nutzungen der erbrachten Leistungen ist die ausdrückliche Zustimmung der Ostfilm GmbH erforderlich. Für derartige erweiterte Nutzungsmöglichkeiten steht eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
    3. Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Auftraggeber steht der Ostfilm GmbH das Doppelte des für die Nutzung angemessenen Honorars zu.
  11. Kennzeichnung
    1. Die Ostfilm GmbH ist berechtigt bei allen Produktionen auf die Ostfilm GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    2. Die Ostfilm GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  12. Gewährleistung
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt der Leistung (auch Teilleistungen) diese auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich binnen der vertraglich vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung längstens binnen drei Werktagen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Erkennen des Mangels, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen, anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht zur Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    2. Nach Freigabe der Leistung und Ablauf der Rügefrist können nur noch technische Mängel gerügt werden. Im Falle berechtigter Mängel steht das Recht zur Verbesserung oder zum Austausch der Leistung zu. Die Mängel werden von der Ostfilm GmbH in angemessener Frist behoben. Ihr sind dazu alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Die Mangelbehebung kann verweigert werden, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen die gesetzlichen Minderungs- und Wandlungsrechte zu.
    3. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. Die Ostfilm GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden oder die Ostfilm GmbH allfällige Warnpflichten erfüllt hat.
    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistungserbringung. Das Recht zum Regress gegenüber der Ostfilm GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistungserbringung. § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel besteht nicht.
  13. Haftung und Produkthaftung
    1. Die Ostfilm GmbH haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art, die durch leichte Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen eingetreten sind. Die Beweislast hinsichtlich grober Fahrlässigkeit trifft den Geschädigten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der für die Ostfilm GmbH tätigen Personen.
    2. Die Ostfilm GmbH schließt die Haftung für sämtliche Ansprüche aus, die von Dritten gegen den Auftraggeber, aufgrund der erbrachten Leistungen der Ostfilm GmbH, geltend gemacht werden, wenn die Ostfilm GmbH erkennbaren Hinweispflichten nachgekommen ist, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
    3. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung. Ersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht.
    2. Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand der Ware geht die Gefahr auf den Auftraggeber mit Übergabe an den Beförderer über.
    3. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Ostfilm GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Die Ostfilm GmbH kann ihre Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
    4. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
  15. Datenschutz
    1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
    2. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.